Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz

Zentrales Element des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) sind die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor. Das Gesetz richtet sich daher mit einer allgemeinen Verpflichtung zum Klimaschutz an alle Bürgerinnen und Bürger sowie mit besonderen Regelungen an das Land, die Kommunen und die Wirtschaft.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden sind insbesondere die Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung von Bedeutung:

  • beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022)
  • beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022)
  • bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023)
  • beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen (ab 1. Januar 2022)
Zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz

 

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